IB Score AG
Modernes weltweites Debitorenmanagement
für Liechtensteinische und Schweizer Auftraggeber

Allgemeine Geschäfts­bedingungen


I) Umfang des Inkassomandates

Der Auftraggeber bevollmächtigt und beauftragt die IB Score AG mit der Einziehung von Forderungen in seinem Namen. Er überlässt der IB Score AG alle zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Unterlagen. Die IB Score AG ist verpflichtet und berechtigt, alle zur Durchsetzung der Forderung geeigneten, der Sach- und Rechtslage entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. Besonders kostspielige Massnahmen (Prozess und dergleichen) werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen. Die IB Score AG wird, soweit gesetzlich zulässig, Zwangsvollstreckungsmassnahmen namens und in Vollmacht des Auftraggebers durchführen.


II) Schriftwechsel

Nach Auftragserteilung erfolgt der gesamte Schriftwechsel in Zusammenhang des erteilten Mandates ausschliesslich über die IB Score AG. Der Auftraggeber ist verpflichtet, um eine sachgerechte Durchführung des Inkassomandats zu gewährleisten, mit Dritten keine Korrespondenzen und keine Verhandlungen zu führen. Der Auftraggeber wird Anfragen des Schuldners und Dritter, die in Zusammenhang mit dem erteilten Mandat stehen, unverzüglich an die IB Score AG zur Erledigung weiterleiten. Weiters ist es Dritten untersagt, den Namen IB Score AG als Zahlungsdruckmittel gegenüber Debitoren zu verwenden.


III) Zahlungsverkehr

Zahlungen zur Tilgung der zur Einziehung übertragenen Forderungen und der entstandenen Kosten haben ausschliesslich an die IB Score AG zu erfolgen, die zur Entgegennahme des Geldes bevollmächtigt wird. Alle Geldeingänge werden unverzüglich nach Abschluss des betreffenden Mandats, unter Verrechnung mit etwaigen, der IB Score AG zustehenden Forderungen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, wenn Zahlungen an ihn direkt erfolgen, die IB Score AG umgehend über dessen Höhe und Wertstellung zu unterrichten.


IV) Haftung

Die IB Score AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die IB Score AG ist insbesondere nicht verpflichtet, den Ablauf von Verjährungsfristen zu überwachen und den Ablauf dieser Fristen durch geeignete Massnahmen zu unterbrechen oder zu hemmen – insoweit entfällt jede Haftung der IB Score AG.


V) Beendigung des Inkassomandats

Das Inkassomandat endet mit der vollständigen Tilgung der zur Einziehung übertragenen Forderung, einschliesslich der Zinsen und entstandenen Kosten. Wenn der Auftraggeber vorzeitig aus Gründen, die die IB Score AG nicht zu vertreten hat, den Inkassoauftrag kündigt, so hat die IB Score AG Anspruch auf Erstattung der dadurch entstehenden und bereits entstandenen Kosten, inkl. Auftragsgebühr, binnen 10 Tagen. Ferner behält sich die IB Score AG vor, in diesem Falle die ihr gegebenenfalls zustehenden Erfolgsprovision laut den Geschäftsbedingungen ebenfalls geltend zu machen. Die IB Score AG ist berechtigt, vor endgültiger Tilgung der Forderung das Mandat zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Erstattung der Inkassokosten nicht mehr nachkommt, wenn er nachhaltig gegen die Vertragsbestimmungen verstösst und wenn er die IB Score AG zu Massnahmen veranlassen will, die gegen die guten Sitten verstossen. Die IB Score AG ist des weiteren berechtigt, das Mandat zu kündigen, wenn es sich herausstellt, dass die Forderung uneinbringlich ist (z.B. der Schuldner stirbt, der Nachlass überschuldet ist und die Erben sich auf die Bedürftigkeit des Nachlasses berufen).


VI) Unterlagen

Der Auftraggeber erhält nach Beendigung des Inkassomandates alle Unterlagen, die er bei Abschluss des Inkassovertrages der IB Score AG zur Verfügung gestellt hat und hat Anspruch auf Herausgabe aller Titel und Vollstreckungsunterlagen. Bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der IB Score AG gegenüber dem Auftraggeber zustehen, hat die IB Score AG – unter Ausschuss einer etwaigen Aufbewahrungspflicht – an den vorstehend unter Absatz 1 erwähnten Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.


VII) Inkassokosten

Die IB Score AG berechnet dem Auftraggeber für ihre Tätigkeit die Kosten gemäss separater Kostentabelle; sie wird sich bemühen, diese Kosten, soweit zulässig, beim Schuldner zu erheben. Soweit sie darauf nicht schriftlich verzichtet hat, behält sich die IB Score AG das Recht vor, die Kostensätze mit sofortiger Wirkung den Verhältnissen anzupassen. Der Auftraggeber hat Anrecht auf den eingebrachten Verzugszins. Bestimmt er nicht anders, so macht die IB Score AG automatisch den gesetzlichen Verzugszins geltend.


VIII) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so bleiben die Bedingungen im übrigen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bedingung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.


IX) Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und IB Score AG ist massgebend, das Recht des Fürstentum Liechtenstein. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Vaduz. Die IB Score AG hat das Recht, auch am Domizil des Auftraggebers zu klagen.


X) Gültigkeit

Triesen, 01.01.2002. Diese ersetzen sämtl. bisherigen Inkasso-Geschäftsbedingungen.